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Seite 1 von 3 Seit dem 01.08.2004 existieren neue Ausbildungsordnungen für
- Fachlageristen/Fachlageristinnen, zweijährige Ausbildung (früher Handelsfachpacker)
und
- Fachkräfte für Lagerlogistik, dreijährige Ausbildung (früher Fachkraft für Lagerwirtschaft).
Die Lagerung von Gütern ist Inhalt beider Berufe. Sie ist stets
nötig, wo Güter hergestellt, bearbeitet, verkauft, versandt und
gebraucht werden. In Handwerks-, Industrie-, Handels- und in
Speditionsbetrieben ist das Lagern von Gütern eine betriebliche
Grundfunktion, und dementsprechend werden
Fachlageristen/Fachlageristinnen und Fachkräfte für Lagerlogistik in
solchen Betrieben branchenübergreifend beschäftigt und ausgebildet.
Auch wo es modern geworden ist, Betriebe durch eine Konzentration
auf Kernaufgaben "schlanker" zu gestalten und im Lager "einzusparen",
hat dies die Lagerhaltung nicht erübrigt - sie ist dann auf andere
Betriebe nur übertragen: Betriebe, deren "Kerngeschäft" eben die
Lagerhaltung ist. Solche speziellen Logistik-Dienstleister und -zentren
sollen helfen, das Lagern und Verteilen von Gütern noch effizienter zu
machen und den Rückgang von Beschäftigung im Montan- und
Massengutbereich auszugleichen.
Fachlageristen/Fachlageristinnen
und Fachkräfte für Lagerlogistik müssen alle Teilabläufe der
Lagerhaltung beherrschen, nämlich Güter annehmen, kontrollieren,
einlagern, bearbeiten, umlagern, auslagern, zusammenstellen, verpacken,
verladen und versenden.
In dieser Reihenfolge werden die
Teilaufgaben der Lagerhaltung in der Berufsschule erarbeitet. Sie
entspricht dem Durchlauf der Lagergüter durch den Ausbildungsbetrieb
vom Lieferanten bis zum Kunden, also dem Güterfluss. Fachlageristen/
Fachlageristinnen üben hauptsächlich unmittelbar auf den Güterfluss
bezogene, sogenannte operative Tätigkeiten aus. Dieses "Operieren" mit
Lagergütern muss aber auch von den Fachkräften für Lagerlogistik
beherrscht werden.
Fachgerecht kann im Lager nur tätig zu
sein, wer die technischen Hilfsmittel für seine Arbeit nutzen und den
wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen an sein Tun gerecht
werden kann. Anders wären die Kunden und damit auch der Arbeitgeber
nicht zufrieden gestellt. Entsprochen werden muss aber auch den
Anforderungen, die von der Gesellschaft an die Lagerhaltung gestellt
sind: sachgerecht mit Verpackungsmaterial und Gefahrgütern umzugehen,
verlangt umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten zum Sicherheits-,
Gesundheits- und Umweltschutz.
Der Güterfluss muss gesteuert
werden. Dies geschieht durch Informationen. Auch Informationen
durchströmen den Betrieb und werden "bearbeitet": Auftragsinformationen
von Kunden beispielsweise durchlaufen innerbetrieblich mehrere
Abteilungen und veranlassen letztlich die Auftragserledigung
(Lieferungen und Rechnungen) und die Nachbestellung bei Lieferanten. Fachlageristen
mit erfolgreichem Berufsabschluss können eine Ausbildung zur Fachkraft
für Lagerlogistik anschließen, indem sie direkt in dieses dritte
Ausbildungsjahr einsteigen, wenn sie einen entsprechenden
Ausbildungsvertrag geschlossen haben.
Beide bieten für die
Zukunft gute Anstellungsmöglichkeiten nach der Ausbildung und
Zukunftsperspektiven in der beruflichen Laufbahn.
Dies wird auch an der Entwicklung der Berufsausbildungsverhältnisse im Einzugsbereich der Friedrich-List-Schule deutlich.
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