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fls-Start Bildungsangebote Berufsschule Fachkraft für Lagerlogistik
08. Februar 2012
Fachkraft für Lagerlogistik Drucken
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Fachkraft für Lagerlogistik
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Seit dem 01.08.2004 existieren neue Ausbildungsordnungen für

  • Fachlageristen/Fachlageristinnen, zweijährige Ausbildung (früher Handelsfachpacker)
und
  • Fachkräfte für Lagerlogistik, dreijährige Ausbildung (früher Fachkraft für Lagerwirtschaft).


Die Lagerung von Gütern ist Inhalt beider Berufe. Sie ist stets nötig, wo Güter hergestellt, bearbeitet, verkauft, versandt und gebraucht werden. In Handwerks-, Industrie-, Handels- und in Speditionsbetrieben ist das Lagern von Gütern eine betriebliche Grundfunktion, und dementsprechend werden Fachlageristen/Fachlageristinnen und Fachkräfte für Lagerlogistik in solchen Betrieben branchenübergreifend beschäftigt und ausgebildet.

Auch wo es modern geworden ist, Betriebe durch eine Konzentration auf Kernaufgaben "schlanker" zu gestalten und im Lager "einzusparen", hat dies die Lagerhaltung nicht erübrigt - sie ist dann auf andere Betriebe nur übertragen: Betriebe, deren "Kerngeschäft" eben die Lagerhaltung ist. Solche speziellen Logistik-Dienstleister und -zentren sollen helfen, das Lagern und Verteilen von Gütern noch effizienter zu machen und den Rückgang von Beschäftigung im Montan- und Massengutbereich auszugleichen.

Fachlageristen/Fachlageristinnen und Fachkräfte für Lagerlogistik müssen alle Teilabläufe der Lagerhaltung beherrschen, nämlich Güter annehmen, kontrollieren, einlagern, bearbeiten, umlagern, auslagern, zusammenstellen, verpacken, verladen und versenden.

In dieser Reihenfolge werden die Teilaufgaben der Lagerhaltung in der Berufsschule erarbeitet. Sie entspricht dem Durchlauf der Lagergüter durch den Ausbildungsbetrieb vom Lieferanten bis zum Kunden, also dem Güterfluss. Fachlageristen/ Fachlageristinnen üben hauptsächlich unmittelbar auf den Güterfluss bezogene, sogenannte operative Tätigkeiten aus. Dieses "Operieren" mit Lagergütern muss aber auch von den Fachkräften für Lagerlogistik beherrscht werden.

Fachgerecht kann im Lager nur tätig zu sein, wer die technischen Hilfsmittel für seine Arbeit nutzen und den wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen an sein Tun gerecht werden kann. Anders wären die Kunden und damit auch der Arbeitgeber nicht zufrieden gestellt. Entsprochen werden muss aber auch den Anforderungen, die von der Gesellschaft an die Lagerhaltung gestellt sind: sachgerecht mit Verpackungsmaterial und Gefahrgütern umzugehen, verlangt umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten zum Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

Der Güterfluss muss gesteuert werden. Dies geschieht durch Informationen. Auch Informationen durchströmen den Betrieb und werden "bearbeitet": Auftragsinformationen von Kunden beispielsweise durchlaufen innerbetrieblich mehrere Abteilungen und veranlassen letztlich die Auftragserledigung (Lieferungen und Rechnungen) und die Nachbestellung bei Lieferanten.
Fachlageristen mit erfolgreichem Berufsabschluss können eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik anschließen, indem sie direkt in dieses dritte Ausbildungsjahr einsteigen, wenn sie einen entsprechenden Ausbildungsvertrag geschlossen haben.

Beide bieten für die Zukunft gute Anstellungsmöglichkeiten nach der Ausbildung und Zukunftsperspektiven in der beruflichen Laufbahn.

Dies wird auch an der Entwicklung der Berufsausbildungsverhältnisse im Einzugsbereich der Friedrich-List-Schule deutlich.



 

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