| Information zum Erwerb der Fachhochschulreife |
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Mit Inkraftsetzung der neuen Verordnung über berufsbildende Schulen vom 24. Juli 2000 ist es möglich für Berufsschülerinnen und Berufsschüler ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife zu erwerben (nach § 33 BbS-VO). Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Folgende zusätzliche Rahmenvereinbarungen müssen erfüllt werden:
Für den Zusatzunterricht verbleiben 400 Stunden. Bei einer 2jährigen Beschulung während 40 Schulwochenstunden pro Schuljahr entfallen auf das Fach Deutsch/Kommunikation 1 Wochenstunde, auf das Fach Fremdsprache (i.d.R. Englisch) 1 Wochenstunde und auf das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Fach 3 Wochenstunden (in beiden Schuljahren wird unmittelbar nach den Weihnachtsferien ein 7-Wochen-Block Physik mit einer Wochenstunde unterrichtet. Das Fach Mathematik wird in dieser Zeit nur zweistündig erteilt).
Drei schriftliche Prüfungsfächer:
Die schriftliche Prüfung kann in einem Fach durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Prüfungsgespräches ersetzt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erreicht sind. Ein Notenausgleich für nicht ausreichende Leistungen richtet sich nach § 33 (3) der BbS-VO, wonach eine mangelhafte Leistung in einem Fach des Zusatzangebotes durch min. befriedigende Leistungen in einem anderen Fach des Zusatzangebotes mit der entsprechenden Stundenzahl nach $ 28 (3) BbS-VO ausgeglichen werden kann. D.h.
Bitte sprechen Sie über das Zusatzangebot mit Ihrem Ausbildungsbetrieb. Sind Sie an dieser Möglichkeit zur Erreichung der Fachhochschulreife interessiert, tragen Sie sich bitte zum Schuljahresbeginn in die Liste die Ihnen Ihre Klassenlehrerin oder Ihr Klassenlehrer vorlegt ein. Nähere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit. |

