Friedrich-List-Schule
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19. Mai 2012
Fortbildungsgrundsätze an der Friedrich-List-Schule Drucken
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Fortbildungsgrundsätze an der Friedrich-List-Schule
Durchführung von Fortbildungen
Evaluation und Dokumentation
Fortbildungsbudget
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Vorbemerkungen

  • Vorrangiges Ziel der Fortbildung ist die fortlaufende Verbesserung der Unterrichtsqualität an der Friedrich-List-Schule (FLS) unter den Bedingungen sich laufend verändernder Anforderungen und Ansprüche an das System Schule und aller darin tätigen Lehrkräfte.

  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer der FLS hat daher das Recht und die Pflicht sich pädagogisch-psychologisch, methodisch, didaktisch und fachlich fortzubilden und an notwendigen Fortbildungsmaßnahmen (FB-Maßnahmen) teilzunehmen.

  • Im Interesse der Fortbildungseffizienz haben kostenintensive externe FB-Maßnahmen im Zweifel eher Aussicht auf Realisierung, wenn sie auf dem gemeldeten Fortbildungsbedarf von Teil- und Fachkonferenzen, der Gesamtkonferenz oder der Schulleitung beruhen, weil in der Folge eher mit Multiplikatorwirkungen gerechnet werden kann.

  • Die FLS ermöglicht den Lehrerinnen und Lehrern die Teilnahme an geeigneten FB-Maßnahmen bzw. sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein bedarfsgerechtes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten.

  • Integraler Bestandteil des Fortbildungskonzeptes der FLS ist die Verpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer zur zeitnahen Weitervermittlung der dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten an andere Lehrerinnen und Lehrer (Multiplikatorfunktion) und zur kritischen Bewertung der von ihnen besuchten Fortbildungsveranstaltungen.


Ermittlung des Fortbildungsbedarfs

  • Fortbildungsbedarf entsteht, wenn Defizite in den personalen Bereichen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz bzw. in den Systembereichen Schulorganisation und Schulentwicklung festgestellt werden oder absehbar sind.

  • Die Feststellung des Fortbildungsbedarfs erfolgt an der FLS im Rahmen eines geregelten Planungsprozesses grundsätzlich durch die Teil- bzw. Fachkonferenzen. Darüber hinaus können jede Lehrerin und jeder Lehrer, die Gesamtkonferenz und die Schulleitung einen Fortbildungsbedarf feststellen.

  • Der festgestellte Fortbildungsbedarf wird der bzw. dem Fortbildungsbeauftragten gemeldet (Bedarfsmeldung).

  • Die Bedarfsmeldung soll mindestens Antwort auf folgende Fragen geben:
  • Worin besteht der Fortbildungsbedarf? (Beschreibung)
  • Wer hat den Fortbildungsbedarf? (Teilnehmerkreis möglicher FB-Maßnahmen)
  • Was wird zur Deckung des Bedarfs erwartet? (Art der FB-Maßnahme, Dringlichkeit, ggf. vorhersehbare Kosten).

Aufstellung von Fortbildungsplänen


  • Die Fortbildungsplanung an der FLS umfasst jeweils einen Zeitraum von einem Kalenderhalbjahr (Block I: 01.01. bis 30.06. und Block II: 01.07 bis 31.12.)

  • Für den Block I ist der Fortbildungsbedarf bis zum 30.11. des Vorjahres, für den Block II bis zum 31.05. an die Fortbildungsbeauftragte bzw. den Fortbildungsbeauftragten zu melden.

  • Die bzw. der Fortbildungsbeauftragte erstellt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen in Zusammenarbeit mit dem Fortbildungsausschuss und ggf. nach Rücksprache mit denjenigen, die einen Bedarf angemeldet haben (Initiatoren), einen Fortbildungsplan für das jeweilige Kalenderhalbjahr. Dieser Fortbildungsplan enthält in zeitlicher Abfolge alle FB-Maßnahmen an denen Lehrerinnen und Lehrer der FLS im folgenden Kalenderhalbjahr teilnehmen werden mit
  • Thema und Art (intern, extern) der Maßnahme,
  • Termin, so weit bekannt,
  • Veranstalter,
  • ggf. Initiator (Teil-/Fach-/Gesamtkonferenz/Schulleitung),
  • Teilnehmerin bzw. Teilnehmer der FLS bei externen FB-Maßnahmen bzw. Anmeldemodalitäten bei internen FB-Maßnahmen,
  • ggf. voraussichtliche Kosten

  • Die bzw. der Fortbildungsbeauftragte bemüht sich dabei in Zusammenarbeit mit dem Fortbildungsausschuss und den Initiatoren, eine zum jeweiligen Bedarf passende FB-Maßnahme anzubieten. Sollte dies zum Zeitpunkt der Erstellung des Fortbildungsplans nicht möglich sein, kann eine FB-Maßnahme auch noch zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Fortschreibung in den laufenden Fortbildungsplan eingearbeitet werden bzw. nach Rücksprache auf einen nachfolgenden Fortbildungsplan verschoben werden.

  • Um einen umfassenden Überblick über alle Fortbildungsaktivitäten an der FLS zu gewährleisten, sollen im Fortbildungsplan alle FB-Maßnahmen erfasst werden, an denen Lehrerinnen und Lehrer der FLS teilnehmen, unabhängig davon, ob die Maßnahme Kosten verursacht oder kostenfrei ist, ob sie während oder außerhalb der Unterrichtszeit stattfindet und gleichgültig, wer der Veranstalter ist oder von wem die Initiative zur Teilnahme an der Maßnahme ausgeht.

  • Die bzw. der Fortbildungsbeauftragte macht den Fortbildungsplan für die Lehrerinnen und Lehrer der FLS jeweils rechtzeitig vor Beginn des Kalenderhalbjahres schulöffentlich zugänglich (z. B. Aushang) und aktualisiert ihn, falls erforderlich.

  • Die bzw. der Fortbildungsbeauftragte informiert die Fortbildungsbeauftragten anderer Schulen über die Teilnahmemöglichkeiten Schulexterner an schulinternen FB-Maßnahmen.


 

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