| Grundsätze zur Besetzung von Stellen im Organisationsplan derFriedrich-List-Schule |
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Seite 1 von 4 Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 ist die Besetzung von Stellen im Organisationsplan der Friedrich-List-Schule wie folgt geregelt:Jede Bewerberin oder jeder Bewerber um eine vakante Stelle im Organisationsplan gibt beim Schulleiter fristgerecht eine schriftliche Bewerbung ab. Diese besteht aus dem ausgefüllten Vordruck „Eigene Potenzialbeurteilung“ (Anlage) und einem tabellarischen Lebenslauf aktuellen Datums, aus dem insbesondere auch die Aktivitäten im Schuldienst einschließlich der in den vorangegangenen drei Jahren besuchten Fortbildungen hervorgehen müssen. |

