| Grundsätze für die Regelung von Vertretungsstunden |
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Prinzipiell gilt folgendes: Krankmeldungen für den laufenden Tag müssen bis spätestens 7:15 Uhr erfolgen. Nachts ist der Anrufbeantworter geschaltet, auf den die Krankmeldung gesprochen werden kann. Bei voraussehbarer Abwesenheit sollen durch die abwesenden Lehrkräfte Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. „Vertretungsunterricht ist die Anordnung von Unterrichtsstunden durch den Schulleiter, die nicht im geltenden Stundenplan der Lehrkraft vorgesehen sind. Bei der Anordnung von Vertretungsunterricht sind pädagogische Belange und die Arbeitszeit der Lehrkraft in Einklang zu bringen. Wenn in diesem Sinne eine Lehrkraft keinen anderen Wunsch äußert, gelten im einzelnen folgende Grundsätze: 1. Vertretungsunterricht soll spätestens einen Tag vor seiner Durchführung angekündigt werden (Vertretungsaushänge in den Lehrerzimmern, Eingangsbereich und Gebäude III). Ist eine Lehrkraft plötzlich und unvorhersehbar verhindert, kann die Vertretung auch kurzfristig angeordnet werden. 2. Vertretungsunterricht wird nicht an einem Tag angesetzt, an dem die Lehrkraft unterrichtsfrei ist. 3. Lehrkräfte sollen zum Vertretungsunterricht vorrangig in Klassen eingesetzt werden, in denen sie nach geltendem Stundenplan unterrichten. 4. Fachlehrer im Ausbildungsunterricht mit Referendaren sollen zur Zeit des Ausbildungsunterrichts nicht zum Vertretungsunterricht herangezogen werden. 5. Entstehen durch die Anordnung von Vertretungsunterricht Mehrzeiten (Überschreitung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung), so werden diese durch Minderzeiten ausgeglichen. Dabei wird mit der betroffenen Lehrkraft eine Absprache herbeigeführt. 6. Es ist auf eine gleichmäßige Verteilung des Vertretungsunterrichts auf alle Lehrkräfte zu achten. 7. Wenn Schulleiter und betroffene Lehrkraft in Einzelfällen keine Einigung erzielen, ist eine einvernehmliche Lösung anzustreben. 8. Kurzfristiger Unterrichtsausfall soll durch Präsenzstunden der Lehrkräfte vermieden werden (vgl. Erl. des MK v. 21.7.1997). Präsenzstunden werden im Stundenplan ausgewiesen. Zu Beginn der Präsenzstunden halten sich die Lehrkräfte im Lehrerzimmer I und II auf. Wird einer Kollegin oder einem Kollegen nicht durch den aktuellen Vertretungsplan bzw. innerhalb der ersten 10 Minuten ihrer Präsenzstunde mitgeteilt, dass eine Vertretung erforderlich ist, so kann diese bzw. dieser das Lehrerzimmer verlassen. Bei der Verteilung der Präsenzzeiten sollten die Lehrkräfte im gleichen Umfang berücksichtigt werden |

